Ja, unbedingt. Es gibt ja so viel Holz, was bearbeitet werden will. ABER: Springmesser oder einhändig zu öffnende Messer sind generell verboten. Erlaubt sind
- Klappmesser, die mit beiden Händen zu öffnen sind.
- Klappmesser, deren Kllinge nicht arretiert / einrastet.
- feststehende Messer mit Klingenlängen unter 12 cm.
Damit tragen wir dem Waffengesetz §42a Rechnung und wir bitten alle Eltern, darauf zu achten.
Nein, die Kinder müssen keine Bibel mitbringen. Wenn jemand eine eigene besitzt, dann macht es Sinn, dass sie mitgebracht wird. Alle anderen bekommen von uns eine.